Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt und betragen für 2020:
Altersgruppe | |
0 – 3 Jahre | € 212,00 |
3 – 6 Jahre | € 272,00 |
6 – 10 Jahre | € 350,00 |
10 – 15 Jahre | € 399,00 |
15 – 19 Jahre | € 471,00 |
19 – 28 Jahre | € 590,00 |
Stand: 27. November 2019